Rechtstipp: Hausratversicherung - Untervermietung an »oberflächlich Bekannte« ist grob fahrlässig
Ist ein Mieter mehrere Monate lang unterwegs und vermietet er die Wohnung für diese Zeit unter, so handelt er grob fahrlässig, wenn er Wertgegenstände (insbesondere teuren Schmuck) sowie eine Geldkassette in einem einfach abgeschlossenen Schrank zurücklässt, und dieser während seiner Abwesenheit aufgebrochen wird. Seine Hausratversicherung muss den entstandenen Schaden nicht ersetzen. Ein nur leicht gesicherter Schrank ist nicht geeignet, Wertgegenstände über eine längere Zeit der Abwesenheit hinweg aufzubewahren. (LG Münster, 115 O 23/24) - vom 05.09.2024
Steuertipp: Ein Flugzeug kann den Umsatz steigern und die Steuer mindern
Kauft eine GmbH ein gebrauchtes Kleinflugzeug, welches ausschließlich für betrieblich veranlasste Dienstreisen genutzt wird, so können die Kosten dafür als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sein. Das gelte auch dann, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer (der das Flugzeug überwiegend nutzt) keinen Flugschein besitzt, und deswegen stets betriebsfremde Piloten bezahlt wurden. Das Finanzamt darf die Kosten nicht auf die eines Chauffeurs zusammenstreichen. Kann der Geschäftsführer nachvollziehbar darlegen, dass er mit dem Flugzeug mehr Geschäftsaufträge habe einholen können und deshalb von einem positiven Beitrag des Flugzeugs für den unternehmerischen Erfolg auszugehen ist, so könne die Kosten voll abgesetzt werden. (FG Münster, 9 K 126/22) – vom 15.04.2025