06.06.2025
Steuerliches Investitionssofortprogramm: Steuerberaterverband nimmt Stellung
Die Bundesregierung hat am 04.06.2025 ein steuerliches Investitionssofortprogramm auf den Weg gebracht. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) untersucht, ob der Gesetzentwurf hält, was er verspricht.
Enthalten sei die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von höchstens 30 Prozent in 2025, 2026 und 2027 sowie eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 bis auf zehn Prozent ab 2032. Der Thesaurierungssteuersatz nach § 34a Einkommensteuergesetz für nicht entnommene Gewinne solle stufenweise auf 27 Prozent (Veranlagungszeitraum – VZ – 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032) abgesenkt werden
Geplant sei zudem die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge, eine Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der so genannten Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 Euro sowie die Ausweitung des Forschungszulagengesetzes.
Was sagt der DStV dazu? Ihm ist der erneute "Befristet-Stempel" bei der geplanten Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ein Dorn im Auge. Wenigstens hier sollte im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens noch nachgesteuert werden.
Ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart: die Umsetzung wesentlicher Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Hierzu hatte der DStV bereits am 26.05.2025 ein Statement und Verbesserungsvorschläge abgegeben. Doch die nun im Gesetzentwurf geplante stufenweise Absenkung des Thesaurierungssatzes steht ihm zufolge auf einem anderen Blatt. Sie sei zwar folgerichtig, um die Kluft bei der steuerlichen Belastung von Kapital- und Personengesellschaften im Zuge der geplanten schrittweisen Körperschaftsteuersatzsenkung nicht noch größer werden zu lassen. Eine Reform der Thesaurierungsbegünstigung zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen stehe damit aber weiterhin aus. Der DStV appelliert, diese ebenso zügig und entschlossen anzugehen wie die aktuell geplanten Maßnahmen.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 04.06.2025