05.06.2025
"Wachstumsbooster": Kabinett beschließt Steueranreize für private Investitionen
Das Bundeskabinett hat am 04.06.2025 den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für Deutschland beschlossen.
Danach soll die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ausgeweitet werden. Laut Bundesfinanzministerium (BMF) wird eine degressive AfA in Höhe von 30 Prozent aufgelegt. Die Ausweitung der degressiven AfA gelte für Investitionen ab dem 01.07.2025 und vor dem 01.01.2028.
Weiter würden die Unternehmenssteuern deutlich gesenkt. Der aktuelle Körperschaftsteuersatz werde beginnend ab 2028 jeweils um einen Prozentpunkt gesenkt – von derzeit 15 auf zehn Prozent. Ab 2032 betrage die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen dann knapp 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent.
Der allgemeine "Investitionsbooster" werde um einen "Investitionsbooster" für E-Mobilität ergänzt, so das BMF weiter. Dafür werde eine degressive Abschreibung für zwischen dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt. Diese beginne mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent, damit alle Unternehmen – auch kleine und mittlere – davon profitieren. Der Abschreibungszeitraum von sechs Jahren entspricht dabei laut BMF der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer. Bei E-Fahrzeugen erhöhe sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro.
Um Investitionen in Forschung zu fördern, werde zudem bei der Forschungszulage die Bemessungsgrundlage deutlich erhöht und die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet.
Bundesfinanzministerium, PM vom 04.06.2025