04.06.2025
Wegen Schadensersatz: Verbandsklage gegen TikTok eingereicht
Die niederländische gemeinnützige Stiftung Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI) hat – neben der Klage gegen X – nun auch eine Klage gegen das soziale Netzwerk TikTok eingereicht, mit der die Zahlung von Schadensersatz an zum Klageregister angemeldete Verbraucher gefordert wird. Das meldet das Kammergericht (KG).
Bei der Klage handele es sich ebenfalls um eine so genannte Abhilfeklage als Verbandsklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Dabei könne ein Verbraucherverband im Wesentlichen gleichartige Ansprüche von Verbrauchern gegen ein Unternehmen geltend machen. Betroffene Verbraucher müssen sich hierfür laut KG beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Sofern die Klage erfolgreich ist, müssten sie dann nicht noch einmal selbst klagen, sondern erhielten das ihnen zustehende Geld im Rahmen der Verbandsklage.
Mit der Klage fordert die Klägerin nach Angaben des KG die Zahlung von Schadensersatz für registrierte Nutzer von TikTok in Abhängigkeit von ihrem Alter bei Nutzungsbeginn in Höhe von 2.000 Euro für Nutzer unter 16 Jahren, 1.000 Euro für Nutzer zwischen 16 und 21 Jahren und 500 Euro für Nutzer über 21 Jahre. Zur Begründung führe die Klägerin unter anderem aus, dass die TikTok-Betreiberin höchst persönliche Daten sammle und analysiere und im Verborgenen umfassende Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile für Werbe- und andere kommerzielle Zwecke erstelle. Zudem schaffe sie insbesondere für Kinder und Jugendliche durch die Gestaltung ihres Algorithmus ein System der Manipulation und Abhängigkeit.
Die Klage wurde TikTok zugestellt und dem Bundesamt für Justiz zur öffentlichen Bekanntmachung übermittelt. Eine Klageerwiderung liegt laut KG noch nicht vor.
Kammergericht, PM vom 03.6.2025 zu 24 VKl 1/25