03.06.2025
Einfuhrumsatzsteuer: Steuerberaterverband fordert schnelle Umsetzung des geplanten Verrechnungsmodells
Die Koalitionspartner von Union und SPD wollen Unternehmen bei der Einfuhrumsatzsteuer von Bürokratie entlasten. In ihrem Koalitionsvertrag kündigen sie an, gemeinsam mit den Ländern auf ein Verrechnungsmodell umzustellen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert eine schnelle Umsetzung des Vorhabens.
Bei der Reform der Einfuhrumsatzsteuer sei bereits zum 01.12.2020 mit dem so genannten Fristenmodell ein erster Schritt in diese Richtung gemacht worden, so der DStV. Damit habe der Gesetzgeber das Zahlungsziel für Unternehmen verlängert, die ein Aufschubkonto nutzen. Genug ist das aus Sicht des DStV aber nicht.
Beim Verrechnungsmodell falle die Zahlung nicht mehr beim Zoll an. Stattdessen meldeten Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung an, erläutert der Steuerberaterverband. In der gleichen Voranmeldung machten sie diese als Vorsteuer geltend. Das Verfahren sei dadurch schlanker und liquiditätsneutral. Die Abläufe würden einfacher und planbarer. Die Verwaltungskosten sinken. Unternehmen müssten kein Geld zwischenfinanzieren. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitierten davon. Auch ihre steuerlichen Berater würden entlastet, so der DStV zu den Vorteilen des Verrechnungsmodells.
Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie erlaube das Verrechnungsmodell ausdrücklich. Die meisten EU-Mitgliedstaaten nutzten es längst. Deutschland bilde bisher eine Ausnahme. Der DStV sieht darin einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen. Mit der nun angekündigten Umstellung könnte dieser beseitigt werden.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 02.06.2025