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02.06.2025

Trickbetrug: Warnung vor gefälschter Steuerpost

Zurzeit erhalten viele Menschen Briefpost, deren Absender vorgibt, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu sein. Doch die Schreiben seien gefälscht, warnt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Darin werde zu einer Zahlung von angeblichen Verzugszinsen aufgrund der verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023 aufgefordert. Die Lohnsteuerhilfe erklärt nach Sichtung entsprechender Betrugsschreiben, woran man den Betrug erkennen kann.

Die Post von den Steuerbehörden sehe auf den ersten Blick täuschend echt aus. Man sollte jedoch genauer hinschauen, denn dann fielen Ungereimtheiten auf. Entscheidende Angaben seien falsch oder fehlten.

Die Lohnsteuerhilfe habe sich ein zweiseitiges Schreiben angeschaut. Dabei sei Seite eins mit Februar datiert, Seite zwei aber mit Mai. Auf der ersten Seite werde behauptet, das Finanzamt habe das BZSt beauftragt, diesen Fall zu übernehmen. Weiterhin werde vorgetäuscht, die Steuererklärung für das Jahr 2023 sei zu spät eingegangen. Aufgrund dieser falschen Tatsachen setze der Absender einen Verspätungszuschlag fest und berufe sich dabei auf die Steuergesetzgebung.

Die zweite Seite solle eine Rechnung darstellen. Der Leser werde aufgefordert, 350,11 Euro auf ein Konto zu überweisen. Auf der vermeintlichen Rechnung sei ein QR-Code zu finden, der vermutlich auf eine betrügerische Website von Cyberkriminellen führe. Zudem werde starker Druck aufgebaut, so die Lohnsteuerhilfe. Der Empfänger habe nur zwei Tage Zeit, um die Überweisung zu tätigen. Sollte keine Zahlung erfolgen, würden dem Adressaten weitere finanzielle Strafen drohen. Sogar von Pfändung sei die Rede. "Das ist natürlich völliger Quatsch", erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. "Das Finanzamt würde eine Zahlung niemals innerhalb von zwei Tagen einfordern, sondern einen Monat gewähren." Auch mit einer Pfändung würden Finanzämter nicht vorschnell drohen. Stattdessen wäre eine ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung im Brief enthalten.

Eine Fälschung erkenne man daran, dass der Adressat in der Anrede nicht namentlich angesprochen wird: Das Schreiben beginne mit "Sehr geehrte Steuerzahlerin und sehr geehrter Steuerzahler". Solch allgemeine Anreden seien oft schon ein Hinweis auf Fälschungen. Das Finanzamt kenne den Namen und die Steuer-ID des Empfängers und verwende diese in seiner Kommunikation. Oft fehle auch die Steuer-ID des Empfängers. Andere Betrüger nutzten eine falsche ID auf ihren Briefen. Daher rät die Lohnsteuerhilfe, die Steuernummer mit der eigenen ID-Kennziffer auf Richtigkeit hin abzugleichen.

Weiterhin sei ausnahmslos das örtliche Finanzamt für die Steuererklärung zuständig. Bei entsprechenden Aufforderungen wäre der korrekte Absender das regionale Finanzamt und nicht das BZSt. Somit werde das Logo missbräuchlich verwendet. Auch die Nummer des Aktenzeichens sei erfunden. Bei der Fälschung, die die Lohnsteuerhilfe gesichtet habe, sei sie rechts oben statt in der Betreffzeile platziert. Auch das Absenderfeld und die Fußzeile von Seite eins und zwei unterschieden sich. Normalerweise seien Briefbögen in Unternehmen standardisiert.

Bei den Kontoangaben falle auf, dass es sich nicht um deutsche Kontoverbindung handelt. Die IBAN deutscher Konten beginne immer mit der Buchstabenkombination "DE". Auf dem Betrugsschreiben beginne die Kontoverbindung indes mit "ES" für Spanien. Keine deutsche Behörde unterhalte Konten in Spanien. Der Verwendungszweck sei ebenfalls dubios, da es sich weder um das Aktenzeichen noch um die Steuer-ID handelt.

"Adressaten gefälschter Post sollten sich nicht ins Bockshorn jagen lassen und auf keinen Fall vorschnell Zahlungen vornehmen", so Gerauer. Im Zweifelsfall könne man bei seinem zuständigen Finanzbeamten anrufen und dort nach der Richtigkeit des Sachverhalts nachfragen.

Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 26.05.2025