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02.06.2025

Vollmachten im Besteuerungsverfahren: Neue amtliche Muster

Die Vorlagen für Vollmachten, mit denen Personen, Gesellschaften und Lohnsteuerhilfevereine zur Vertretung in Steuersachen im jeweilig gesetzlich erlaubten Umfang beauftragt werden können, sind überarbeitet worden. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.

Jede Person, die an einem steuerlichen Verwaltungsverfahren beteiligt ist, könne sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Daten einer solchen Vollmacht, die mit einem offiziellen Formular erteilt wurde, könnten über festgelegte Schnittstellen an die Finanzbehörden des Landes übermittelt werden. In diesen Daten müsse auch angegeben werden, ob der Bevollmächtigte berechtigt ist, Verwaltungsentscheidungen entgegenzunehmen oder auf gespeicherte Daten zuzugreifen.

Die überarbeiteten Vollmachtsmuster sind laut BdSt ab sofort die Grundlage für die elektronische Übermittlung der Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung. Wenn die Vollmachtsdaten nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden, sei die Verwendung der offiziellen Vollmachtsmuster weiterhin freiwillig. Der BdSt weist auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.03.2025 (IV D 1 - S 0202/00038/002/001) hin. Danach sollen, solange die technische Umstellung für die neue Übermittlung der Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden noch nicht umgesetzt ist, weiterhin die bisherigen amtlichen Vollmachtsformulare und die dazugehörigen Datensätze verwendet werden, wie sie bis zum 26.03.2025 galten.

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 30.05.2025