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27.05.2025

Steuerberaterverband zum Koalitionsvertrag: Verbesserung von Optionsmodell und Thesaurierungsbegünstigung

Bei den Oscars nennt man sie "Die ewig Nominierten" – Topstars, die trotz mehrfacher Nominierung (noch) nie eine der begehrten Trophäen abräumen konnten. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) beobachtet dieses Phänomen auch im Steuerrecht und nennt als Paradebeispiel die Thesaurierungsbegünstigung.

Weder die Thesaurierungsbegünstigung noch das Optionsmodell seien auf kleine und mittlere Personengesellschaften (KMU) zugeschnitten. Das wolle die Politik ändern. Bereits 2013 habe der Koalitionsvertrag die Prüfung der Thesaurierungsregelungen für Einzelunternehmen vorgesehen. Auch 2021 hätten die Koalitionspartner geplant, das Optionsmodell und die Thesaurierungsbesteuerung zu evaluieren und zu prüfen. Doch trotz wiederholter "Nominierung" – tatsächlich getan habe sich wenig. Nun hätten die beiden Regelungen – laut DStV zu Recht – den Weg auch in den aktuellen Koalitionsvertrag gefunden. Ob damit nun in 2025 auch die längst überfällige Reform folgt, stellt der DStV infrage.

Er begrüßt ausdrücklich die aktuellen Pläne der Koalitionspartner, wesentliche Verbesserungen beim Optionsmodell sowie der Thesaurierungsbegünstigung umsetzen zu wollen. Die Möglichkeiten zur Optimierung seien vielfältig und hinlänglich bekannt. Erneute monate- oder gar jahrelange Diskussionsschleifen sollten der Vergangenheit angehören, fordert der Verband.

Er führt dennoch noch einmal aus, worin die Problematik liegt: So seien starre Steuersätze nur für Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz vorteilhaft. Durch eine Anwendung des individuellen Steuersatzes würde das Instrument auch für Gesellschafter von KMU gewinnen. Durch die unflexible Verwendungsreihenfolge könnten Altrücklagen aus der Zeit vor der Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nur nachrangig entnommen werden. Das Wachstumschancengesetz habe ursprünglich hierzu bereits eine Lösung im Gepäck gehabt. Der DStV empfiehlt, die im Referentenentwurf dieses Gesetzes offerierte Möglichkeit zur vorrangigen Entnahme von Altrücklagen und steuerfreien Gewinnen zeitnah umzusetzen. Zudem wirke die Thesaurierungsrücklage als steuerliches Umstrukturierungshindernis. Dies könnte aus Sicht des DStV beseitigt werden, indem der nachversteuerungspflichtige Betrag dem ausschüttbaren Gewinn bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft zugeordnet wird.

Auch das Optionsmodell tue sich schwer, für KMU attraktiv zu werden, so der Steuerberaterverband weiter. Zwar seien mit dem Wachstumschancengesetz punktuelle Anpassungen vorgenommen worden. Zu nennen seien beispielsweise die Erweiterung des antragsberechtigten Personenkreises, die rückwirkende Antragstellung sowie die Möglichkeit der unschädlichen Zurückbehaltung von GmbH-Anteilen. Doch, so der DStV, um die Eintrittshürden für Steuerpflichtige weiter zu reduzieren und die Attraktivität und Inanspruchnahme des Optionsmodells zu verbessern, sei eine weitere Fortentwicklung des Optionsmodells – wie das Ausmerzen grunderwerbsteuerlicher Fallstricke beziehungsweise der Nachteile beim Zusammentreffen von Optionsmodell und Thesaurierungsbegünstigung – unerlässlich.

Und das ist das Fazit, dass der Verband zieht: Um die Attraktivität des Optionsmodells für KMU nachhaltig zu steigern, brauche es weitere beherzte Schritte des Gesetzgebers. Auch mit Blick auf die Thesaurierungsbegünstigung macht DStV-Präsident Torsten Lüth deutlich: "Die Reform der Thesaurierungsbegünstigung bleibt seit Jahren ein leeres Versprechen". Das müsse sich endlich ändern – nach mehr als zehn Jahren des Prüfens und Evaluierens hätten KMU das Recht auf eine ehrliche und faire gesetzliche Regelung.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 26.05.2025