21.10.2024
Sicherheitspaket: Im Bundesrat durchgegangen
Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems nicht den Vermittlungsausschuss angerufen und es somit gebilligt. Es handelt sich dabei um den im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftigen Teil des so genannten Sicherheitspaketes, das der Bundestag erst kurz zuvor beschlossen hatte.
Das Gesetzespaket sei eine Reaktion der Regierungskoalition im Bundestag auf den Anschlag in Solingen im August 2024, heißt es in der Begründung. Betroffen seien vor allem das Waffenrecht, die Terrorismusbekämpfung und das Aufenthaltsrecht.
Um eine Waffe zu besitzen, bedarf es in Deutschland einer Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers überprüft wurde. Bei dieser Zuverlässigkeitsprüfung sind zukünftig die Bundespolizei und das Zollkriminalamt sowie die Polizeidienststellen der Wohnsitze des Antragstellers in den vergangenen zehn Jahren zu beteiligen, um das dortige Behördenwissen einzubeziehen und sicherzustellen, dass auch im Fall eines Umzugs keine relevanten Kenntnisse verloren gehen.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist zukünftig nicht nur das Tragen von Waffen, sondern auch von Messern verboten, wobei das Gesetz Ausnahmen vorsieht, beispielsweise für Fälle, in denen Messer bei der Ausübung des Berufes getragen werden. Die Landesregierungen werden zudem ermächtigt, an besonders von Kriminalität betroffenen Orten das Führen von Waffen und Messern auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu verbieten. Schließlich enthält das Gesetz unabhängig von der Klingengröße ein Verbot von Springmessern, wobei auch hier Ausnahmen vorgesehen sind, zum Beispiel für die Jagd.
Das Gesetz sieht des Weiteren vor, dass Asylsuchenden der Schutzstatus aberkannt werden kann, wenn sie zuvor Straftaten mit antisemitischem, rassistischem, sexistischem oder sonstigen menschenverachtendem Beweggrund begangen haben. Auch Reisen in das Heimatland sollen in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen, sofern sie nicht sittlich zwingend geboten sind.
Das Gesetz sieht ferner Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle vor, in denen ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung des betreffenden Ausländers zuständig ist und der Rückübernahme zugestimmt hat.
Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fällt die Aufgabe zu, die Identität von Asylbewerbern zu sichern. Hierzu erhält es durch das Gesetz die Befugnis zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten.
Das Gesetz kann nach Angaben des Bundesrates nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft
Bundesrat, PM vom 18.10.2024