18.10.2024
Jahressteuergesetz: Mit zahlreichen Änderungen gebilligt
Mit zahlreichen Änderungen wie der Streichung des im Regierungsentwurf vorgesehenen Mobilitätsbudgets hat der Finanzausschuss des Bundestages am 16.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 (BT-Drs. 20/12780) gebilligt.
Aus der SPD-Fraktion wurde hervorgehoben, dass die ursprünglich geplante Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht für Bildungseinrichtungen wie private Musikschulen und im Vereinssport nun so nicht komme. Bei den Bildungseinrichtungen beschränke man sich darauf, die Vorgaben des europäischen Rechts umzusetzen, ohne dass es zu Verschlechterungen komme. Die Umsatzsteuerbefreiung des (Vereins-)Sports werde ersatzlos gestrichen.
Für die SPD-Fraktion erwähnenswert war ferner eine Regelung zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Hierbei geht es um die Anpassung des Meldestandards zu Dividendenerträgen an die europäische FASTER-Richtlinie.
Vonseiten der CDU/CSU-Fraktion wurde gelobt, dass der Gesetzentwurf mit den 59 Änderungsanträgen verbessert worden sei, etwa bei der steuerlichen Förderung der Kinderbetreuung. Künftig sollen demnach 80 Prozent der Aufwendungen für die Betreuung von Kindern als Sonderausgaben berücksichtigt werden, maximal 4.800 Euro. Bisher galt hier eine Regel von zwei Dritteln mit einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Lob fand die Unionsfraktion auch dafür, dass künftig Verluste aus Termingeschäften uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar sein sollen.
Nicht weit genug geht ihr indes eine Anpassung bei der Grundsteuer. Hier stimmte sie gegen den Änderungsantrag der Ampel-Koalition, dass künftig Steuerpflichtige einen niedrigeren Wert für ihr Grundstück ansetzen können, wenn sie mit einem Gutachten nachweisen, dass dieser mindestens 40 Prozent unter dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwert liegt. Die Unionsfraktion kritisierte auch, dass der finale Gesetzentwurf nun keine Regelung mehr zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Krediten durch Banken enthält.
Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde gelobt, dass Kleinunternehmer entlastet würden. Von den höheren Grenzen der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer würden circa 20.000 Subjekte betroffen. Diese müssten auch keine E-Rechnung stellen. Auch der künftig geltende ermäßigte Steuersatz bei Kunst wurde hervorgehoben.
Die Koalition habe etwa 40 Empfehlungen des Bundesrats übernommen und beispielsweise Gestaltungslücken geschlossen. In einer von drei Protokollerklärungen der Ampel-Fraktionen wurde die Bundesregierung indes aufgefordert, eine steuerliche Besserstellung von Alleinerziehenden zu prüfen, etwa über Steuergutschriften.
Für die FDP-Fraktion ist unter anderem positiv, dass die Umsatzsteuerbefreiung bei Sportveranstaltungen gestrichen wurde, denn dies hätte für Kommunen bedeutet, dass sie auch nicht mehr vorsteuerabzugsfähig wären. Bei der Änderung des Durchschnittssteuersatzes für Landwirte hätte man gern auf eine unterjährige Änderung im November verzichtet, allerdings hätte dies die Gefahr bedeutet, dass die EU diese Regelung gänzlich untersagt.
Zum nun gestrichenen Mobilitätsbudget wurde erklärt, dass man weiter an dem Ziel festhalte, Vereinfachungen bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben in diesem Bereich zu erreichen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Unionsfraktion selbst keinen Änderungsantrag an dem Gesetzentwurf eingebracht habe.
Die AfD-Fraktion lobte, dass die Änderungen des Vorsteuerabzugs bei der Ist-Besteuerung auf das Jahr 2028 verschoben wurden. Ferner stellte sie die Berechnungsgrundlage für den Durchschnittssatz bei Landwirten infrage.
Aus der Gruppe Die Linke wurde kritisiert, dass der Entwurf für das Jahressteuergesetz Steuerungerechtigkeiten nicht adressiere. Sie hatte einen eigenen Antrag zum Thema Wohngemeinnützigkeit (BT-Drs. 20/12109) eingebracht, da ihr die Regelungen im Jahressteuergesetz dazu nicht ausreichen. Dieser wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Keine Zustimmung fanden auch drei Änderungsanträge der AfD-Fraktion am Entwurf für das Jahressteuergesetz. Dieses soll nun am 18.10.2024 im Bundestag in zweiter und dritter Lesung abschließend beraten werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 16.10.2024