25.09.2024
Steuereinnahmen im August: Gegenüber Vorjahresmonat gestiegen
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sind im August 2024 um gut fünf Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat angestiegen. Das meldet das Bundesfinanzministerium (BMF).
Bei den Gemeinschaftsteuern, die den größten Teil des Steueraufkommens ausmachten, sei ein Zuwachs von gut drei Prozent zu verzeichnen gewesen. Zu Aufkommensanstiegen sei es dabei weiterhin bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge gekommen.
Auch die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer wiesen laut BMF ein Plus auf. Rückläufig gegenüber dem Vorjahresmonat sei dagegen das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, der Körperschaftsteuer und auch den Steuern vom Umsatz gewesen. Kumuliert sei für die Gemeinschaftsteuern von Januar bis August 2024 ein Anstieg von rund zwei Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen gewesen.
Ein Aufkommenszuwachs von knapp 18 Prozent habe sich im Berichtsmonat bei den Bundessteuern ergeben. Diesen führt das BMF maßgeblich auf beträchtliche Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag der Europäischen Union (EU–EKB) zurück. Hier sei im Vorjahr noch kein Aufkommen zu verzeichnen gewesen: Der EKB wird laut Ministerium nur für die Jahre 2022 und 2023 erhoben und im Berichtsmonat seien – im Einklang mit den gesetzlichen Fristen – Einnahmen aus dem Jahr 2022 in die Kasse gekommen.
Ohne den EKB wäre bei den Bundessteuern ein moderater Einnahmerückgang zu verzeichnen gewesen, da rückläufige Einnahmen aus Energiesteuer und Stromsteuer (aufgrund des Strompreispakets) nicht von Aufkommensanstiegen bei Solidaritätszuschlag, Tabaksteuer, Versicherungsteuer und Kfz-Steuer voll kompensiert worden waren. Die Zuwachsrate bei den Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) hätte ohne den EKB im Bereich der bisherigen Veränderungsrate im Jahresdurchschnitt von knapp über zwei Prozent gelegen.
Die Einnahmen aus den Ländersteuern legten nach Angaben des BMF im August 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um knapp acht Prozent zu. Dabei habe das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer relativ nah am Vorjahreswert gelegen und setze damit den Trend der Aufkommensstabilisierung fort. Bei den volatilen Einnahmen aus der Erbschaftsteuer habe sich ein Zuwachs von rund 19 Prozent ergeben.
Bundesfinanzministerium, PM vom 20.09.2024