05.09.2024
Elektroautos: Neue Steuervorteile geplant
Die Bundesregierung will mit neuen Steuervorteilen die Elektromobilität stärken. Künftig sollen Unternehmen von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge profitieren. Zudem soll der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert werden.
Damit sollen die Autoindustrie und ihre Beschäftigten beim Modernisierungsprojekt E-Mobilität unterstützt werden. Die steuerliche Förderung dienstlich genutzter E-Autos soll dabei helfen, die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen weiter zu erhöhen. Zudem soll der Standort gezielt vorangebracht werden.
Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu werde eine neue Sonderabschreibung eingeführt. Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden können. Das soll den Unternehmen mehr Liquidität verschaffen. Die Regelung gilt laut Regierung befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028.
Zusätzlich werde die Dienstwagenbesteuerung für Elektro-Fahrzeuge erweitert. Konkret heiße das, dass Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, diesen Vorteil vergünstigt versteuern. Bislang gilt dies laut Regierung nur, wenn das Auto nach dem so genannten Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro kostet. Dieser Betrag werde nun auf 95.000 Euro angehoben. Die neue Höchstgrenze gelte für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden beziehungsweise wurden.
Die Bundesregierung habe beschlossen, die vereinbarten steuerlichen Regelungen innerhalb des parlamentarischen Verfahrens in das Steuerfortentwicklungsgesetz aufzunehmen.
Bundesregierung, PM vom 04.09.2024