29.08.2024
Bundeskabinett beschließt Gesundes-Herz-Gesetz
Das Bundeskabinett hat am 28.08.2024 den Entwurf eines Gesundes-Herz-Gesetzes (GHG) beschlossen. Durch das Gesetz sollen Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden. Dafür sieht es den Ausbau von Früherkennungsuntersuchungen, neue strukturierte Behandlungsprogramme und die Verbesserung von Therapiemöglichkeiten vor.
"Wir müssen die Gesundheit der Herzen besser schützen", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu dem geplanten Gesetz. Deutschland habe zu viele Herztote. Dem solle nun entgegengewirkt werden.
Konkret sollen Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Kinder- und Jugenduntersuchungen bekommen. Damit sollen insbesondere Kinder mit familiärer Hypercholesterinämie frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Um Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren gezielt zum Thema Herz-Kreislauf-Erkrankungen und möglichem Risikoverhalten anzusprechen, soll die jeweilige Krankenkasse sie individuell zur Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 einladen. Insgesamt sollen die Teilnahmeraten erhöht werden.
Für Erwachsene soll die bereits bestehende Gesundheitsuntersuchung durch die Einführung von Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren erweitert werden. Gesetzlich Versicherte sollen zu den Check-ups von ihrer jeweiligen Krankenkasse eingeladen werden und außerdem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Apotheken erhalten.
Überhaupt sollen Apotheken verstärkt in die Beratung zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden werden. Für niedrigschwellige Beratungsangebote in Apotheken sollen neue pharmazeutische Dienstleistungen etabliert werden.
In mehreren großen Studien wurde laut Bundesgesundheitsministerium nachgewiesen, dass Lipidsenker (Arzneimittel bei Fettstoffwechselstörungen) in vielen Fällen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken und die Lebenserwartung verlängern können. Deshalb werde ein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkern geregelt.
Arzneimittel zur Tabakentwöhnung könnten nachweislich die Erfolgsquote beim Verzicht auf das Rauchen steigern. Der Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung soll ausgeweitet werden. Er sei künftig nicht nur auf eine schwere Tabakabhängigkeit beschränkt und werde häufiger als alle drei Jahre finanziert.
Und schließlich sollen strukturierte Behandlungsprogramme, so genannte Disease-Management-Programme (DMP), inhaltlich weiterentwickelt werden und die Umsetzung in der Versorgung gefördert und beschleunigt. Unter anderem soll der Gemeinsame Bundesausschuss gesetzlich beauftragt werden, Anforderungen an ein neues strukturiertes Behandlungsprogramm für behandlungsbedürftige Versicherte mit einem hohen Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu beschließen.
Bundesgesundheitsministerium, PM vom 28.08.2024