28.08.2024
Neue Heizungsförderung: Antragstellung nun für alle möglich
Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung ist auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe gestartet. Damit könnten jetzt auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz seien Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude.
Die dritte Antragstellergruppe könne die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.
Bereits seit dem 27.02.2024 sind laut BMWK für selbstnutzende Eigentümer zusätzlich ein Klimageschwindigkeits- und ein Einkommens-Bonus und damit insgesamt bis zu 70 Prozent Zuschuss erhältlich. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEG für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum sei die Antragsstellung seit 28.05.2024 möglich. Zudem stehe auch ein neuer Ergänzungskredit zur Finanzierung zur Verfügung, gegebenenfalls auch mit Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln.
Die Mittel für die Heizungsförderung stelle der Bund aus dem Klima- und Transformationsfond zur Verfügung.
Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolge über das neue Kundenportal "Meine KfW" (www.meine.KfW.de). Hier erfolge unter anderem bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten die Zusage digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten.
Für Kommunen gelte bei der Antragstellung eine gesonderte Regelung: Sie könnten ihre Vorhaben ab 01.09.2024 im Rahmen einer Übergangsregelung bei der KfW anmelden. Diese gilt nach Angaben des BMWK bis voraussichtlich November 2024.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, PM vom 27.08.2024