26.08.2024
Grundsteuer: Droht in Rheinland-Pfalz für die Bürger extra teuer zu werden
Die Grundsteuerreform geht in die entscheidende Phase, bevor ab 2025 die neuen Grundsteuerbeträge zu zahlen sind. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz sowie Haus & Grund sehen die Gefahr, dass die neue Grundsteuer für die Bürger in Rheinland-Pfalz "extra teuer" wird.
"Das auch in Rheinland-Pfalz umgesetzte Bundesmodell zur Grundsteuerreform bevorzugt gewerblich genutzte Grundstücke, während für Wohngrundstücke wohl bis zu 20 Prozent mehr bezahlt werden müsste. Dadurch werden viele Hauseigentümer und über die Nebenkosten auch Mieter ab 2025 kräftiger zur Kasse gebeten", warnt Christoph Schöll, Landesvorsitzender von Haus & Grund. "Das Problem der Lastenverschiebung ist weder neu noch geheim. Andere Bundesländer haben bereits gegengesteuert – sei es mit angepassten Messzahlen oder gesplitteten Hebesätzen. Dagegen ist die rheinland-pfälzische Landesregierung seit Monaten auf der Suche, bei wem sie dieses Problem abladen kann. Der Bund wurde gebeten, dass Grundsteuergesetz zu ändern, aber das lehnte Bundesfinanzminister Lindner mit Verweis auf die Öffnungsklausel ab. Dann machte Rheinland-Pfalz den Kommunen das Angebot zur Einführung gesplitteter Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien, aber das wollen die Kommunalverbände nicht. Und die eigenen Messzahlen ändern, will wiederum das Land nicht. Also passiert derzeit im Ergebnis gar nichts und diesen Stillstand müssten schlimmstenfalls ab 2025 alle Eigentümer und Mieter in Rheinland-Pfalz finanziell ausbaden."
"Die Hängepartie bei der Grundsteuerreform muss endlich enden. In vier Monaten gilt die neue Grundsteuer. Es wäre daher dringend an der Zeit, die Lösung des Problems zur Chefsache von Ministerpräsident Schweitzer zu machen. Denn wer als Landesregierung weiterhin nichts tut außer zu reden, hat im Jahr 2025 keine Ausrede und keine Entschuldigung, wenn das Wohnen in Rheinland-Pfalz für alle Bürger teurer wird. Die Ampel-Koalition hat sich ohne Not und gegen alle Widerstände bei der Grundsteuer für das vermurkste Scholz-Modell entschieden – sie muss daher auch die Lösung liefern", fordert Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. "Wir sprechen uns für gesplittete Hebesätze aus, die nach Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien differenzieren. Nach derzeitiger Rechtslage gilt der Grundsatz der Hebesatzeinheitlichkeit, nach dem die Grundsteuer B für beide Immobilienarten auf demselben Niveau liegen muss. Dies sollte rasch geändert werden, damit die Kommunen je nach Lage selbst über die Höhen der Hebesätze entscheiden können. Gewiss wird das Modell so noch komplizierter werden und dass die Kommunen dazu keine Freude verspüren, verstehen wir voll und ganz – aber gesplittete Hebesätze wären immer noch die beste unter verschiedenen schlechten Lösungsalternativen. Denn das eigentliche Grundübel ist und bleibt die Grundsteuer als solche. Mit unseren Musterklagen streben Steuerzahlerbund und Haus & Grund letztlich die Abschaffung des in Rheinland-Pfalz gewählten Bundesmodells der Grundsteuer an."
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 23.08.2024