26.08.2024
Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern: Verordnung regelt Einzelheiten
Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Sinne des § 139c der Abgabenordnung (AO) startet: Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, soll zum 01.11.2024 mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden.
Die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen erfolge in mehreren Stufen und solle 2026 abgeschlossen werden.
Die W-IdNr. ist nach Angaben des BMF eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Dies betreffe Unternehmen aller Rechtsformen. Perspektivisches Ziel der Einführung der W-IdNr. sei die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander.
Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (Hinweis auf § 139d AO) sollen verschiedene Einzelheiten zur W-IdNr. geregelt werden, zum Beispiel der Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr., Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung.
Bundesfinanzministerium, PM vom 21.08.2024