23.08.2024
Grillrestaurants am Mannheimer Marktplatz: Eilantrag gegen Verminderung von Rauch- und Geruchsimmissionen erfolglos
Drei Grillrestaurants in der Mannheimer Innenstadt, denen die Stadt aufgegeben hatte, ihre Rauch- und Geruchsemissionen drastisch zu vermindern, sind mit ihren Eilanträgen gegen diese Anordnungen in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gescheitert.
Um den Mannheimer Marktplatz konzentriert sich eine sehr große Anzahl von Grillrestaurants. Um die durch den jeweiligen Betrieb eines oder mehrerer Holzkohlegrills verursachten Belastungen der Umgebung zu mindern, hat die Stadt drei Restaurantbetreiberinnen aufgegeben, innerhalb von sechs Monaten die durch Abluftanlagen erfassten Rauch- und Geruchsemissionen der zur Speisezubereitung genutzten Holzkohlegrills dauerhaft um mindestens 90 Prozent zu vermindern (was technisch auch möglich wäre). Hiergegen klagten die Gaststättenbetreiberinnen und beantragten zudem vorläufigen Rechtsschutz. Mit ihren Eilanträgen drangen sie in erster Instanz durch.
Der VGH aber lehnte sie ab. Die behördlichen Anordnungen seien aller Voraussicht nach rechtmäßig. Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung räumte der VGH dem Interesse der Anwohner an der Vollziehung des Verwaltungsakts den Vorrang ein gegenüber dem Interesse der Wirtinnen, ihre Gaststätten vorerst wie bisher weiter betreiben zu dürfen. Der VGH betont, die Anwohner seien seit Jahren erheblichen Geruchsbelästigungen ausgesetzt. Dies beeinträchtige sie in ihrem Eigentum und/oder Besitz. Hinzu komme, dass sie gerade nicht auf die Möglichkeiten des Selbstschutzes verwiesen werden könnten.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 10 S 232/24, 10 S 233/24 und 10 S 234/24, unanfechtbar