21.08.2024
Sozialgesetzbuch III: Bundeskabinett hat Entwurf eines Modernisierungsgesetzes beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes beschlossen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geht es ihm dabei um die Sicherung von Fachkräften.
Mit dem Gesetz sollen die Weichen für eine zukunftsgerechte Arbeitsförderung und eine zeitgemäße Arbeitslosenversicherung gestellt werden. Ziel sei, dass junge Menschen sowie Arbeits- und Fachkräfte mit ausländischen Berufsqualifikationen schneller, gezielter und leichter einen Job finden.
Der Gesetzentwurf sieht laut BMAS weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung vor, die sowohl für Bürger als auch für die Bundesagentur für Arbeit von Vorteil sind. So würden die Möglichkeiten für eine Beratung und für Gespräche per Videotelefonie erweitert. In den Agenturen für Arbeit werde der Vermittlungsprozess weiterentwickelt, Versicherungs- und Leistungsrecht würden vereinfacht und entlastet.
Der Entwurf sehe auch die Anpassung und den Ausbau von Förderinstrumenten und die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen im In- und Ausland vor.
Die bisherige Eingliederungsvereinbarung werde durch einen neuen Kooperationsplan ersetzt. Dieser setze auf unbürokratische Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit und ihren arbeitsuchenden Kunden, auf Vertrauen in die Eigenbemühungen und auf Eigeninitiative. Gleichzeitig bleibt laut BMAS die Pflicht bestehen, Jobangebote anzunehmen und an Maßnahmen teilzunehmen.
Die Beratung junger Menschen soll mit dem neuen SGB III umfassender werden und gezielt typische in ihrem Umfeld liegende Herausforderungen mit in den Blick nehmen. Zudem werde die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialleistungsträger, wie sie etwa in Jugendberufsagenturen erfolgt, gestärkt. Ein höherer Zuschuss bei auswärtiger Unterbringung im Rahmen von Praktika zur Berufsorientierung soll einen zusätzlichen Anreiz für mehr Mobilität setzen.
Dies trägt aus Sicht des BMAS auch der Zielsetzung der Ausbildungsgarantie Rechnung: Jeder junge Mensch solle die optimale Unterstützung für die Aufnahme und erfolgreiche Durchführung einer Berufsausbildung erhalten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PM vom 19.08.2024