13.08.2024
Recht auf Reparatur: Kommt
Reparieren statt wegwerfen: Anfang Juli 2024 ist eine entsprechende EU-Richtlinie in Kraft getreten. Sie muss bis Ende Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Anreiz für eine Reparatur fehle, wenn sie zu lange dauert oder aber zu teuer ist, erläutert die Bundesregierung. Das Gewährleistungsrecht und die dazugehörige Rechtsprechung gäben Auskunft darüber, was in so einem Fall für Konsumenten zumutbar ist: Hier sei beispielsweise eine Reparaturdauer von bis zu vier Wochen anerkannt. Prinzipiell müssten Reparateure in die Lage versetzt werden, die anerkannte Dauer einhalten zu können – hierzu müssten allerdings auch entsprechende Ersatzteile lieferbar sein.
Dabei gelte das Recht auf Reparatur nicht nur innerhalb der Gewährleistungszeit, sondern auch für einen bestimmten Zeitraum darüber hinaus. Noch entschieden werden müsse, in welchen Fällen eine Reparatur für die Verbraucher kostenfrei sein wird. Damit befasse sich die Bundesregierung im Zuge der nationalen Umsetzung.
Ein wichtiges Element der neuen Regelung sei zudem der digitale Produktpass. Interessierte sollen darin ablesen können, wie ein Produkt hergestellt wurde, ob es repariert werden kann und ob seine Bestandteile wiederverwertbar sind. Dabei stammten die Daten aus allen Phasen des Produktlebenszyklus und könnten in all diesen Phasen für verschiedene Zwecke genutzt werden – vom Design über die Herstellung bis zu der Entsorgung. Der digitale Produktpass helfe Verbrauchern folglich dabei, nachhaltigere Produktentscheidungen zu treffen, so die Regierung.
Seit 2005 stelle die EU-Ökodesign-Richtlinie für den europäischen Markt bereits ökologische Mindestanforderungen an Produkte. So informierten Energielabel Interessierte über die Energieeffizienz eines Elektrogerätes. Das Label sei im Laufe der Zeit um weitere umweltbezogene Angaben, wie beispielsweise zum Wasserverbrauch eines Gerätes, ergänzt worden.
Im Juli 2024 sei die Richtlinie durch die so genannte EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte ersetzt worden: Damit sei der Anwendungsbereich auf neue Umweltaspekte und nahezu alle Produkte erweitert worden.
Darüber hinaus sollen künftig vermehrt Rohstoffe gespart werden. Zu den ersten neuen Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, zählen laut Regierung beispielsweise Textilien und Schuhe, Möbel sowie Chemikalien. Generelle Ausnahmen gibt es nur für wenige Produktbereiche, beispielsweise Produkte des Bereiches Sicherheit und Verteidigung. Vom Geltungsbereich umfasst würden auch Onlinehandel und Importware.
Bundesregierung, PM vom 09.08.2024