08.08.2024
Erbschaft- und Schenkungsteuer in Thüringen: 35,7 Millionen Euro festgesetzt
In Thüringen wurde im Jahr 2023 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 35,7 Millionen Euro festgesetzt und damit 5,2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, das in Thüringen für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig ist, 2.277 relevante Steuerbescheide für unbeschränkt Steuerpflichtige erteilt. Nach Berücksichtigung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen sowie der Vorerwerbe habe dem Fiskus für die Steuerermittlung insgesamt ein steuerpflichtiger Erwerb von 181,6 Millionen Euro zugrunde´gelegen.
In 1.947 Fällen ging der steuerpflichtige Erwerb nach Angaben des Landesamtes auf Erwerbe von Todes wegen zurück. In 1.264 Erblassungen sei ein Gesamtwert der Nachlassgegenstände von 297,5 Millionen Euro entstanden. Demgegenüber hätten 38,6 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, gestanden, die den steuerpflichtigen Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder andere Schulden. Somit habe sich ein Reinnachlass von 258,9 Millionen Euro ergeben.
Für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen sei ein steuerpflichtiger Erwerb von 152,8 Millionen Euro festgestellt worden. Die festgesetzte Steuer habe sich auf 31,2 Millionen Euro belaufen. Für 82 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen habe der steuerpflichtige Erwerb unter 100.000 Euro betragen. Diese hätten nur zu 31 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt beigetragen.
Im Festsetzungsjahr 2023 sei es zu 343 steuerpflichtigen Schenkungen gekommen. Für die unbeschränkt steuerpflichtigen Schenkungen sei ein steuerpflichtiger Erwerb von 28,7 Millionen Euro festgestellt worden. Die festgesetzte Steuer belief sich laut Amt auf 4,6 Millionen Euro. 84 Prozent aller Schenkungen an unbeschränkt Steuerpflichtige seien auf einen steuerpflichtigen Erwerb von unter 100.000 Euro entfallen. Diese hätten zu 34 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Schenkungen beigetragen.
Abschließend merkt das Landesamt für Statistik an, dass in der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik nicht die Erbschaften und Schenkungen eines Berichtsjahres nachgewiesen würden, sondern die Erbschaften und Schenkungen zu denen die Finanzverwaltung im Berichtsjahr erstmals eine Festsetzung durchgeführt hat.
Thüringer Landesamt für Statistik, PM vom 07.08.2024