07.08.2024
Geplante Steuerklassenreform: FAQ-Katalog hilft bei Fragen weiter
Die Bundesregierung plant, die Steuerklassen III und V in das so genannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor) zu überführen.
Wie sie mitteilt, bleibt auch in Zukunft bei Ehe- und Lebenspartnern das Splitting-Verfahren bei der Lohn- und Einkommensteuer erhalten. Die Steuerlast, die sich bei der Veranlagung ergibt, bleibe mit der Reform gleich.
Ziel der Reform sei es, die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens schon direkt für jeden Ehe- oder Lebenspartner beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn zu berücksichtigen, so die Regierung.
Sie hat jetzt einen FAQ-Katalog veröffentlicht, in dem sich Antworten auf häufig gestellte Fragen zu der Reform finden. Der Katalog ist auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums abrufbar (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-steuerklassen.html).
Bundesfinanzministerium, Internetseite vom August 2024