06.08.2024
Energieberatungen: Geänderte Förderung
Bei den Energieberatungen werden die Fördersätze ab dem 07.08.2024 von bisher 80 auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert. Auch werden die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Dies teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) mit.
Mit der Absenkung solle erreicht werden, dass auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden.
Hintergrund sei, dass die Energieberatungsprogramme derzeit stark nachgefragt würden. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat laut BMWK bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen sei daher die Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich.
Unverändert, also voll erhalten bleiben solle der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, zum Beispiel für die Gebäudehülle und für Fenster. Das heißt laut Ministerium, dass sich auch weiterhin die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen (zum Beispiel Fenstertausch oder Dämmung Außenwände) von 15 auf 20 Prozent erhöht, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch bleibe es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 Euro verdoppeln (gegenüber 30.000 Euro ohne geförderten iSFP).
Geförderte Energieberatungen würden mit den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für private Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten. Sie bieten laut BMWK ganz konkrete Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die Beratungen legten so die Grundlage für zielgerichtete Schritte hin zu mehr Energieeffizienz, für die Nutzung Erneuerbarer und die Abkehr von fossilen Energien.
Im EBW-Förderprogramm habe sich die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (rund 10.000 Anträge in 2019, 130.600 in 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024). Im EBN-Förderprogramm seien bis Anfang Juli bereits rund 3.200 Anträge eingegangen, im Jahr 2023 seien es insgesamt rund 6.000 gewesen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, PM vom 05.08.2024