01.08.2024
Asiatische Onlineanbieter: Bundesregierung sieht Handlungsbedarf
Im Zusammenhang mit Billigangeboten von asiatischen Onlinemarktplätzen sieht die Bundesregierung derzeit zwar keine Wettbewerbsverzerrung im Sinne einer Einschränkung des freien Wettbewerbs aufgrund der Existenz von Billigangeboten beziehungsweise der 150-Euro-Zollfreigrenze gegeben. Allerdings sei erkannt worden, dass bei den genannten Online-Angeboten "in der Praxis Herausforderungen bei der Durchsetzung verschiedener Rechtsakte bestehen". Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/12339) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/11918) der AfD-Fraktion.
Die Bundesregierung habe in den letzten Monaten verstärkt die Auswirkungen von Online-Marktplätzen auf deutsche Verbraucher sowie Hersteller und Händler beobachtet. Dazu hätten seitens der Bundesministerien diverse Gespräche unter anderem mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Handelsverband Deutschland, dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel, dem Bundesverband Onlinehandel und dem Verband für Fertigwarenimporteure stattgefunden.
Bei diesen Gesprächen sei deutlich geworden, dass deutsche Hersteller und Händler einem erheblichen Preisdruck ausgesetzt seien. Zudem kritisierten Verbände und Unternehmen die Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften bezüglich Produktsicherheit, Verbraucherschutz sowie Umwelt- und Gesundheitsstandards. Dies stelle nicht nur ein Risiko für die Verbraucher dar, sondern benachteilige auch deutsche und europäische Unternehmen.
Nationale und EU-Standards müssten in allen Bereichen von allen Marktakteuren eingehalten werden, betont die Bundesregierung. Es sei daher erforderlich, dass die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften durch Hersteller und Onlinehandelsplattformen in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, den anderen EU-Mitgliedstaaten und den Bundesländern konsequent durchgesetzt werde. "Problematisch sind auch mittelbare Auswirkungen, wie etwa die Umweltfolgen von massenhaften Lufttransporten oder die Vermüllung durch umgehend entsorgte Kleidung oder durch Verpackungen und Retouren, auf deren Rücksendung die Anbieter verzichten", heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PM vom 31.07.2024