29.07.2024
Lohnsteuerabzugsverfahren bei Arbeitnehmerentsendung: Steuerberaterkammer fordert frühzeitigen Austausch
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) weist im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzugsverfahren bei der Arbeitnehmerentsendung auf die Notwendigkeit eines frühzeitigen Austauschs hin, um bürokratische Hürden zu reduzieren.
Die Entsendung von Arbeitnehmern stelle einen relevanten Bestandteil der deutschen Wirtschaft dar. Die Suche nach qualifizierten Arbeitnehmern, die bereit sind, eine längere Auslandstätigkeit aufzunehmen, gestalte sich mittlerweile als sehr schwierig, erläutert die BStBK. Dies zeige sich auch an der am 05.07.2024 veröffentlichten Wachstumsinitiative der Bundesregierung, die eine Maßnahme zur steuerlich begünstigten Arbeitsaufnahme in Deutschland für ausländische Fachkräfte enthalte.
Umso bedauerlicher sei, dass die Finanzverwaltung demgegenüber erst kürzlich eine angepasste Verwaltungsauffassung veröffentlicht habe, die zu weiterem bürokratischen Aufwand sowie Steuermehraufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führt. Letztlich werde damit eine weitere Hürde geschaffen, die die Bereitschaft sowohl eines ausländischen Arbeitnehmers zur Aufnahme einer mehrjährigen inländischen Tätigkeit als auch eines inländischen Arbeitnehmers zur Aufnahme einer mehrjährigen ausländischen Tätigkeit senkt.
Dabei sei vor allem bedauerlich, dass die Finanzverwaltung die am 12.12.2023 veröffentlichte Neufassung des sehr praxisrelevanten Schreibens zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen ohne vorherige Verbändeanhörung veröffentlicht hat. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund unglücklich, weil das Schreiben vom 12.12.2023 unter anderem wesentliche Auswirkungen auf das nunmehr im Entwurf vorliegende Schreiben habe. Durch die Einbeziehung der betroffenen Verbände und Institutionen hätten einerseits nunmehr bestehende Unklarheiten und Fragestellungen im Vorfeld beseitigt werden können. Andererseits hätte auf den erheblichen Bürokratie- sowie auch Steuermehraufwand hingewiesen werden können, der eine Arbeitnehmerentsendung erheblich unattraktiver wirken lässt. Mithin hätte eine gemeinsame Lösung gefunden werden können, eine korrekte Steuererhebung für Arbeitnehmerentsendungen zu gewährleisten, ohne bei allen Akteuren einen unverhältnismäßigen Zusatzaufwand zu generieren und insbesondere Steuerpflichtige einem erhöhten unterjährigen Steuernachteil auszusetzen. Denn dies sollte letztlich der Anspruch einer hochwertigen Gesetzgebung sein, meint die BStBK.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 19.07.2024