22.07.2024
Geschenke: Freigrenze für Betriebsausgabenabzug wurde erhöht
Durch Artikel 2 Nr. 1 des Wachstumschancengesetzes vom 27.03.2024 wurde mit Wirkung zum 01.01.2024 die Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz von 35 auf 50 Euro erhöht.
Diese Änderung hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit einem aktuellen Schreiben in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet.
Das Schreiben ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar. Seine Grundsätze gelten für alle Umsätze ab dem 01.01.2024.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 12.07.2024, III C 3 - S 7015/23/10002 :001