04.07.2024
Kleine und mittlere Agrarbetriebe: Finanzausschuss stimmt für Steuerentlastung
Die Ampel-Koalition hat eine steuerliche Entlastung von Landwirten auf den Weg gebracht. Der Finanzausschuss des Bundestages stimmte am 03.07.2024 mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP sowie der oppositionellen AfD dafür, die Tarifglättung in der Einkommensteuer für Landwirte wiedereinzuführen. Dies führe zu einer jährlichen Steuerentlastung von durchschnittlich 50 Millionen Euro, meldet der Bundestag.
Der entsprechende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP (BT-Drs. 20/11947) stehe bereits am 05.07.2024 auf der Tagesordnung des Plenums. Allerdings hätten die Ampel-Fraktionen noch einen Änderungsantrag eingebracht, der eine doppelte steuerliche Inanspruchnahme der Tarifglättung mit Verlustrückträgen vermeiden solle. Dieser Antrag sei ebenfalls mit den Stimmen der Koalition sowie der AfD gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion angenommen worden. Die Gruppe Die Linke habe sich hier enthalten.
Gegen den gesamten Gesetzentwurf stimmten laut Bundestagspressestelle die Unions-Fraktion sowie die Gruppe Die Linke. Die Gruppe BSW sei nicht anwesend gewesen.
Die steuerliche Tarifglättung solle witterungsbedingte Gewinnschwankungen ausgleichen, hieß es aus der SPD-Fraktion. Vor allem kleine und mittlere Betriebe würden davon profitieren. Dies sei auch sinnvoller als eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage, die vor allem zu einer Verschiebung der Steuerbelastung führe. Man sei dankbar für die öffentliche Anhörung vom 01.07.2024, dort sei auf den Zusammenhang mit der Verlustverrechnung hingewiesen worden. Eine doppelte Begünstigung wolle man vermeiden.
Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem alten Instrument, das nun wieder eingeführt werde. Grund seien die Bauernproteste gewesen, deren Ursache in der gestrichenen Agrardieselsubvention lagen. Unterm Strich gleiche die Tarifglättung diese Maßnahme bei weitem nicht aus. Hingewiesen wurde auch darauf, dass in der Anhörung sämtliche Sachverständige für die Risikoausgleichsrücklage plädiert hätten. Insbesondere ostdeutsche Betriebe würden von der Tarifglättung nicht profitieren.
In Zeiten von Großwetterlagen bringe die Tarifglättung etwas mehr Sicherheit, wurde aus der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen erklärt. Zwar gleiche die Maßnahme in der Tat das reduzierte Diesel-Privileg nicht aus. Man könne aber Forderungen von Bauern aufnehmen, die Mehrwertsteuer auf Fleisch zu erhöhen, um damit Maßnahmen zur Verbesserung der Tierhaltung zu finanzieren.
Die FDP-Fraktion betonte, dass kleine und mittlere Betriebe von der steuerlichen Glättung profitieren. Diese Maßnahme sei ein konkreter Fortschritt. Die Unionsfraktion wurde aufgerufen, daran mitzuwirken.
Auch die AfD-Fraktion begrüßte die Maßnahme und wies darauf hin, dass sie diese bereits 2022 gefordert habe. Allerdings sei die Tarifglättung nicht ausreichend angesichts von Mehrbelastungen an anderer Stelle. Die AfD-Fraktion sprach von mehr als 700 Euro an Mehrbelastungen für die Landwirte.
Deutscher Bundestag, PM vom 03.07.2024