24.06.2024
Grundsteuer: Nordrhein-Westfalen veröffentlicht aufkommensneutrale Hebesätze
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen stellt ab sofort online und öffentlich einsehbar die Daten bereit, auf deren Grundlage die Kommunen die Höhe ihrer Grundsteuer ab dem kommenden Jahr festlegen können. "Das Land hat zugesagt, im Sommer 2024 die Hebesätze zur Verfügung zu stellen, mit denen eine Stadt oder Gemeinde insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen kann wie bisher – und das Land liefert jetzt. Wir sind eines der ersten Länder bundesweit, die diese Daten bereitstellen", erklärt Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU).
"Damit schaffen wir größtmögliche Transparenz für unsere Kommunen sowie für Bürgerinnen und Bürger", so der Minister. Das Ministerium habe bereits alle Bürgermeister im Land sowie die kommunalen Spitzenverbände über die Werte informiert. Unter dem Punkt "Aufkommensneutrale Hebesätze" fänden sich jetzt auch auf der Internetseite "www.grundsteuer.nrw.de" zur Aufkommensneutralität führende Hebesätze, mit denen das Aufkommen der Grundsteuer gegenüber dem 01.01.2024 konstant bliebe:
Die aufkommensneutralen Hebesätze, die das Land berechnet hat, sollen den Entscheidern in den Rathäusern und Räten als Anhaltspunkte dienen, wenn sie die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau halten wollen. "Das bedeutet nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jeden Menschen und jedes Unternehmen gleich bleibt, wenn eine Kommune den Beispielhebesatz des Landes anwendet. Aufkommensneutralität für die Kommune bedeutet nicht Belastungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger", erklärt der Optendrenk. "Das Aufkommen der Grundsteuer im Ganzen bliebe für eine Kommune konstant, aber in jedem Einzelfall können die aufkommensneutralen Hebesätze dazu führen, dass jemand mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahlt." Der Grund: Im Rahmen der Reform hätten die Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer angepasst werden müssen, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die seit Jahrzehnten geltenden Grundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte. "Wenn der Referenzhebesatz für eine Kommune höher ist als bisher, bedeutet das dementsprechend auch nicht, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen", so Dr. Optendrenk weiter. Bei der individuellen Berechnung der Grundsteuer spiele neben dem Hebesatz und der Steuermesszahl auch der Wert des Grundbesitzes eine Rolle.
Mit der Veröffentlichung der aufkommensneutralen Hebesätze hätten die Kommunen jetzt für ihren Entscheidungsprozess über ihre jeweiligen Hebesätze Unterstützung. Bis zum 30.06.2025 könnten sie eigenverantwortlich ihre zum 01.01.2025 geltenden Grundsteuerhebesätze anpassen.
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 20.06.2024