19.06.2024
Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen: Steuerberaterverband fordert Abschaffung
Die EU-Kommission leitet laut Deutschen Steuerberaterverband (DStV) eine Überprüfung der Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen ein. Zugleich übe der DStV-Präsident Torsten Lüth in der Zeitschrift "Das Parlament" Kritik an EU-Bürokratie und Planungsunsicherheit für den Berufsstand.
"Für möglichst unbürokratische Abläufe in der EU fehlt die erforderliche Planungs- und Rechtssicherheit nicht zuletzt für angehende Steuerberater", habe Lüth etwa im Hinblick auf die konsequente Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Entbürokratisierung kritisiert. Das Musterbeispiel an wirkungsloser EU-Bürokratie werde in dem Artikel ebenfalls genannt: Die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen der DAC 6.
Die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen sei seit Ende 2019 gesetzlich in den §§138d ff. der Abgabenordnung (AO) verankert, erläutert der DStV. Dabei gelte die Mitteilungspflicht für so genannte Intermediäre und damit insbesondere für den Berufsstand. Mit der Normierung der Mitteilungspflicht habe Deutschland die EU-Richtlinie 2018/882 (EU) bezüglich des automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung umgesetzt, die im europäischen Sprachgebrauch unter dem Begriff "DAC 6" bekannt sei.
Während Teile der Bundesregierung noch immer von einer Bürokratieanreicherung in Form der Erweiterung der Mitteilungspflicht auf nationale Steuergestaltungen träumten, müssten die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen nun zum ersten Mal zum "TÜV". Genauer gesagt: Die DAC selbst verpflichte die EU-Kommission zur Bewertung der Wirksamkeit, Effizienz und fortlaufender Relevanz der Anzeigepflichten.
Der DStV reiche im Konsultationsverfahren dazu seine Stellungnahme ein und mache dabei DAC 6 zum Gradmesser für die Ankündigungen aus Brüssel: Wenn die EU-Kommission es ernst meine, die Berichtspflichten und die überbordende Bürokratie in der EU konsequent um 25 Prozent abzubauen, dann müsse sei die wirkungslose Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ganz oben auf die Liste der Streichkandidaten setzen, so der Verband.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 17.06.2024