06.06.2024
Bürokratieabbau: Steuerberaterverband macht weitergehende Vorschläge
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat den Regierungsentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) unter die Lupe genommen. Der große Wurf zum Abbau von Bürokratie sei nicht gelungen, meint der Verband – und bringt weitere Vorschläge ein.
Das BEG IV solle die Bürger, die Wirtschaft sowie die Verwaltung von unnötiger Bürokratie entlasten. Dies gelingt aus Sicht des DStV jedoch leider nur bedingt. Er setzt sich daher für weitergehende Schritte, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), ein.
Die Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung – insbesondere die Erleichterung bei den Formerfordernissen im Zivilrecht durch Herabstufung auf die Textform nach § 126b Bürgerliches Gesetzbuch wie zum Beispiel E-Mail – begrüßt der DStV. Auch die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige sieht der Verband positiv, regt jedoch ergänzend die Digitalisierung der Hotelmeldescheine für ausländische Touristen an.
Er äußert sich auch zur Stellungnahme des Bundesrats (BR-Drs. 129/24). In einigen Punkten stimmt er dem Bundesrat zu: Dessen Forderung zur Anhebung der Grenze für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen von 250 Euro auf 400 Euro sei ausdrücklich zu begrüßen, da dies spürbar zum Bürokratieabbau beitragen könnte. Auch die Bitte des Bundesrats, sich auf EU-Ebene mit Nachdruck für eine Reduzierung der bürokratischen Belastungen von Unternehmen, insbesondere von KMU, einzusetzen, unterstützt der DStV. Die derzeitige Evaluierung der DAC-6 Richtlinie sollte dazu genutzt werden, um die bestehende Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen aus dem Gesetzestext zu streichen, fordert der Verband. Mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattungen auf europäischer Ebene hebt er positiv die freiwilligen KMU-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME) hervor. Zudem begrüßt er grundsätzlich die Prüfbitte des Bundesrats zur stärkeren Harmonisierung von Steuer-, Handels- und Sozialrecht, weist jedoch auf Grenzen bei der Harmonisierung der drei Rechtsgebiete hin.
Erneut adressiert der DStV weitere Vorschläge für den Abbau von Bürokratie. Die Einführung des Once-Only-Prinzips, die Digitalisierung der Verwaltung, Erleichterungen bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes sowie die Weiterentwicklung der Einfuhrumsatzsteuer hin zum in der EU üblichen Verrechnungsmodell sind einige der Forderungen.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 05.06.2024