28.05.2024
BAföG: Länder sind für Digitalisierung zuständig
Die Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens liegt in "ausschließlicher Zuständigkeit der Länder". Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 20/11277) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/11082) der CDU/CSU-Fraktion.
Auf die Frage der Union, wieso BAföG-Anträge weiterhin händisch ausgefüllt und per Post eingereicht werden können, antwortet die Bundesregierung, dass so "möglichst viele Auszubildende und deren Eltern" erreicht werden und vom BAföG profitieren sollen. Dennoch, so führt die Bundesregierung aus, seien seit der 27. BAföG-Novelle elektronische und schriftliche Anträge gleichwertig. Das BAföG-Antragsverfahren wurde laut Bundesregierung zudem dahingehend vereinfacht, dass Auszubildende seit Ende 2023 keine Vermögensnachweise mehr einreichen müssen, solange ihr Vermögen 10.000 Euro nicht übersteigt.
Deutscher Bundestag, PM vom 27.05.2024