27.05.2024
Grundsteuerreform: Hessische Steuerverwaltung hat mit Versand von Einspruchsentscheidungen begonnen
Das Finanzministerium Hessen hat am 17.05.2024 mitgeteilt, in Sachen Grundsteuerreform am 21.05.2024 mit dem Versand von Einspruchsentscheidungen beginnen zu wollen.
Mit bereits über 2,6 Millionen versandten Bescheiden über den Grundsteuermessbetrag komme die Grundsteuerreform in Hessen gut voran. Die – auch im Bundesvergleich – niedrige Einspruchsquote wertet das Finanzministerium des Landes als "allgemein hohe Akzeptanz des Hessischen Grundsteuergesetzes bei den hessischen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern".
Ein erheblicher Anteil der Einsprüche richte sich gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes. Bislang sei jedoch kein Klageverfahren beim Hessischen Finanzgericht anhängig, das die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes grundlegend in Frage stellt.
Um in diesen Einspruchsfällen sowohl Rechtssicherheit für Eigentümer als auch Klarheit für die Kommunen zu schaffen, werde die Hessische Steuerverwaltung ab dem 21.05.2024 beginnen, die Rechtsbehelfsverfahren gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes abzuschließen und Einspruchsentscheidungen zu versenden.
Die Kategorisierung und Aufbereitung der Vorschläge für die finale Entscheidung durch einen Beschäftigten erfolge mit KI-Unterstützung, teilt das Ministerium mit. Dies sei "ein weiterer großer Schritt der Grundsteuerreform in Hessen".
Finanzministerium Hessen, PM vom 17.05.2024