27.05.2024
Überflüssige Bürokratie: Soll auch in Rechtsverordnungen abgebaut werden
Überflüssige bürokratische Bestimmungen gibt es nicht nur in Gesetzen, sondern auch in Rechtsverordnungen. Diese werden von der Bundesregierung auf der Grundlage gesetzlicher Ermächtigungen erlassen. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat deshalb einen Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie erarbeitet und an die Länder und Verbände übermittelt.
Insgesamt umfasst die Verordnung 25 Vorschläge, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich auf 22,6 Millionen Euro beläuft. Die Einzelmaßnahmen lassen sich folgenden Schwerpunkten zuordnen: Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten, Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung sowie weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.
Der größte Anteil mit rund 14,1 Millionen Euro pro Jahr entfällt laut Ministerium auf die Anhebung von Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung. Eine Entlastung von rund sechs Millionen Euro pro Jahr für die Wirtschaft trage die Umsetzung eines Vorschlages aus der Verbändeabfrage aus dem Jahr 2023 bei: Mit der Änderung im Lebensmittelrecht werde die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe ermöglicht.
Der Referentenentwurf wurde an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Interessierte Kreise können bis 21.06.2024 Stellung nehmen.
Bundesjustizministerium, PM vom 24.05.2024