16.05.2024
Verhinderung der Gewinnverkürzung und -verlagerung: Einstimmiger Beschluss zu internationalem Steuerabkommen
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 15.05.2024 grünes Licht für den Gesetzentwurf zur Anwendung des mehrseitigen Übereinkommens vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) gegeben (BT-Drs. 20/10820). Darin wird die Modifikation von bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten im Zuge der BEPS-MLI-Umsetzung geregelt.
Der Gesetzentwurf steht am späten Abend des 16.05.2024 auf der Tagesordnung des Plenums im Bundestag. Für ihn stimmten alle Fraktionen sowie die Gruppe Die Linke. Die Gruppe BSW war nicht anwesend.
Deutscher Bundestag, PM vom 15.05.2024