13.05.2024
Bilaterale Steuerabkommen: Bundesregierung plant Modifikation
Die Bundesregierung will die bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten modifizieren. Ihr Gesetzentwurf "zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI)" (BT-Drs. 20/10820) wird am 16.05.2024 abschließend beraten. Zur Abstimmung hat der Finanzausschuss des Bundestages eine Beschlussempfehlung angekündigt.
Mit dem Gesetz wird die Modifikation bilateraler Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten im Zuge der sogenannten BEPS-MLI-Umsetzung geregelt. Außerdem soll das Finanzverwaltungsgesetz dahingehend geändert werden, dass das Bundeszentralamt für Steuern zur zuständigen Behörde für die BEPS-MLI-Umsetzung erklärt wird.
Das Mehrseitige Übereinkommen vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) wurde am 07.06.2017 von der Bundesrepublik zusammen mit 67 anderen Staaten und Gebieten in Paris unterzeichnet. Bis 23.03.2023 hatten es 100 Staaten und Gebiete unterzeichnet.
BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Dabei handelt es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Hintergrund ist aus Sicht der Bundesregierung, dass multinationale Unternehmen aufgrund bestehender Besteuerungsinkongruenzen ihre Steuerlast auf ein Minimum senken konnten, was zu Steuermindereinnahmen und erheblichen Wettbewerbsverzerrungen geführt habe.
Dem BEPS-Projekt haben sich nach Regierungsangaben alle Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) sowie Entwicklungs- und weitere Schwellenländer angeschlossen. Das BEPS-MLI ist laut Regierung am 01.04.2021 für Deutschland in Kraft getreten, allerdings noch nicht wirksam geworden. Wirksam werde es erst, wenn Deutschland gegenüber der OECD notifiziert, dass die erforderlichen innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen sind, schreibt die Regierung. Notifiziert werden solle erst nach Abschluss dieses zweiten Gesetzgebungsverfahrens, das die Modifikationen der vom BEPS-MLI erfassten Steuerabkommen konkretisiert.
Deutscher Bundestag, PM vom 29.04.2024