06.05.2024
IS mit 218 Euro unterstützt: Berliner zu Freiheitsstrafe verurteilt
Ein 25-jähriger gebürtiger Berliner muss wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in elf Fällen für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis. Dies hat das Kammergericht (KG) entschieden. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte ist überzeugter Salafist und ehemaliges Mitglied des inzwischen verbotenen islamistischen Berliner Vereins "Jama«atu Berlin". Er hat im Zeitraum vom 27.11.2020 bis zum 31.03.2021 im Rahmen so genannter Sammlungskampagnen für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) elf Beträge in Höhe von insgesamt 218 Euro an Personen überwiesen, die diese nach Syrien an den IS weitergeleitet hätten, um so die Ziele der Organisation vor Ort zu fördern. Zur Verschleierung seiner Absichten hat der Angeklagte bei den Überweisungen zum Teil verklausulierte Verwendungszwecke angegeben. Die Taten des Angeklagten waren im Zuge von Ermittlungen des BKA gegen die Betreiber von Spendensammelkanälen aufgedeckt worden.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert – und nur hilfsweise eine Geld- oder Bewährungsstrafe beantragt. Der Angeklagte war in dem Prozess auch hinsichtlich seiner inneren Tatseite geständig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit der Revision angefochten werden. Der Angeklagte bleibt weiter in Untersuchungshaft.
Kammergericht, Urteil vom 03.05.2024, 1 – 3/23, nicht rechtskräftig