30.04.2024
Grundsteuerreform: Rheinland-Pfalz liegt im Zeitplan
Die Grundsteuerreform erfordert allein in Rheinland-Pfalz die Neubewertung von rund 2,4 Millionen wirtschaftlichen Einheiten. Bei seinem Besuch in der Bewertungsstelle des Finanzamtes Bingen-Alzey hat Staatssekretär Stephan Weinberg sich über die Umsetzung informiert.
Die Finanzämter lägen mit ihrer Arbeit im Zeitplan der Grundsteuerreform, so sein Résumé. Die Hauptfeststellungs- sowie die Hauptveranlagungsarbeiten hätten landesweit zum 31.03.2024 eine Erledigungsquote von 93,5 Prozent erreicht. Der Abschluss dieser Arbeiten sei im Wesentlichen bis Mitte 2024 anvisiert. "Dadurch können wir, wie geplant, den Städten und Gemeinden die Basis zur Erhebung ihrer Grundsteuer nach reformiertem Recht zur Verfügung stellen", so Weinberg.
Dennoch bleibe noch viel zu tun, da neben Qualitätssicherung vor allem Änderungen, zum Beispiel zwischenzeitlich erfolgte Eigentümerwechsel oder Änderungen, die Einfluss auf den Wert eines Grundstücks haben, wie zum Beispiel Anbau, Umbau oder Umwandlung von unbebauten in bebauten Zustand, nachvollzogen werden müssten.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 29.04.2024