29.04.2024
Ladekabel: Einheitlicher Standard kommt
Die Länder haben in ihrer Sitzung am 26.04.2024 Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt. Damit ist der Weg für einheitliche Ladekabel frei.
Die Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen technischen Geräten, wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras et cetera müssen zukünftig über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Dabei handelt es sich um eine USB-C-Schnittstelle, die nach der Gesetzesbegründung dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Geräte, die über eine so genannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden.
Die Vereinheitlichung der Ladegeräte hat zur Folge, dass zukünftig Handys und andere Geräte auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden können. Auf den Verpackungen muss anhand von Piktogrammen eindeutig zu erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet ist oder nicht.
Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um mit dem Ziel, ein Aufsplittern des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle zu verhindern beziehungsweise zu reduzieren. Zudem sollen die Verbraucherfreundlichkeit verbessert, Ressourcen geschont und Elektronikabfälle verhindert werden.
Der Bundesrat hat zu dem Einspruchsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und es somit gebilligt. Es kann nun nach der Ausfertigung verkündet werden und tritt einen Tag später in Kraft.
Bundesrat, PM vom 26.04.2024