26.04.2024
DIHK zu EU-Vorschlägen zur Gewinnbesteuerung: Kommen noch Verbesserungen für Unternehmen?
Aktuell wird ein "Europäischer Rahmen für die Körperschaftsteuer" (BEFIT) diskutiert. Wie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) mitteilt, steht BEFIT für "Business in Europe – Framework for Income Taxation".
Das Konzept solle gleichzeitig Vereinfachungen und mehr Rechtssicherheit bringen: Die Steuerbemessungsgrundlagen der Mitglieder einer Unternehmensgruppe würden zusammengefasst und die Gewinne innerhalb der Gruppe nach einer einfachen Methode auf die beteiligten Staaten aufgeteilt. Die Unternehmensgruppe komme ihren Verpflichtungen dann einmal im Ganzen nach, statt in jedem Mitgliedstaat gesonderte Steuererklärungen abzugeben.
Auf diesem Wege ließen sich die Steuerzahlungen der Gruppe viel einfacher ermitteln als bisher, so die DIHK. Das hätte auch für die Steuerverwaltungen Vorteile. Ob die Steuerbescheide dann tatsächlich nicht mehr von verschiedenen Steuerbehörden hinterfragt und Gewinne zwischen mehreren beteiligten Staaten wirklich ohne Streit aufgeteilt würden, stehe auf einem anderen Blatt.
Ohnehin sei BEFIT noch nicht in trockenen Tüchern, betont die DIHK. Denn die Zuständigkeit für die Ertragssteuern liege bei den Mitgliedstaaten. Die EU komme hier nur nachrangig ins Spiel, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. "Ihre Mitglieder hüten ihre steuerpolitischen Rechte penibel und sind oftmals auch dann nicht bereit, Kompetenzen an Brüssel abzugeben, wenn ein Handeln der Union für zahlreiche Mitglieder oder die Staatengemeinschaft insgesamt Verbesserungen erreichen könnte", so die DIHK. Die EU-Länder eine die begründete Sorge, dass ein Beschluss im Rat nahezu unumkehrbar wäre. Denn für jede Änderung gemeinsamer Steuerregeln brauche es die einhellige Zustimmung aller Mitglieder.
Es seien aber nicht nur die zurückhaltenden Nationalstaaten. Auch Unternehmen reagierten zunehmend skeptisch, wenn sie von neuen Vorschlägen aus Brüssel hören: Denn letztlich müssten sie die Neuerungen umsetzen, oftmals zusätzlich zu den bestehenden Regelungen. Dabei wachse in den Betrieben in aller Regel der laufende Aufwand. Was auf jeden Fall zu Buche schlägt, seien hohe Umstellungskosten, insbesondere für Personalschulungen und den Aufbau von Compliance-Systemen.
Schneller gehe Steuergesetzgebung auf EU-Ebene offenbar, wenn – aus Sicht der EU-Kommission – Steuervermeidung bekämpft werden soll: Die Anti-Steuervermeidungsrichtlinien ATAD I bis III seien jeweils innerhalb eines Jahres erlassen worden. Und die dazu gehörige verfahrenstechnische Absicherung, die "EU-Amtshilferichtlinie", sei in einem Zeitraum von zehn Jahren schon sieben Mal geändert worden – stets verbunden mit einer Ausdehnung der steuerlichen Meldepflichten.
Die DIHK sieht die EU zukünftig noch viel stärker gefordert, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Europa zu steigern. Die Konkurrenz zu den großen Wirtschaftsräumen USA und China beziehungsweise Asien gewinne deutlich an Intensität. Um mit den in diesen Wirtschaftsräumen beschlossenen Reformen mithalten zu können, müsse Europa seine Ertragsbesteuerung reformieren. Gefragt seien wachstumsfreundliche Anreize und einfache Regeln statt bürokratischer Erhebungsverfahren und kleinteiliger Meldepflichten. Eine solche Reformagenda der neuen EU-Kommission werde aber vermutlich nur dann aussichtsreich sein, wenn im Europäischen Parlament klare Mehrheiten für eine zukunftsorientierte Wirtschafts- und Finanzpolitik zustande kommen.
Deutsche Industrie- und Handelskammer, PM vom 25.04.2024