25.04.2024
Abgesetzt: Erhöhung steuerlicher Freibeträge für Arbeitnehmer
Die geplante Abstimmung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken" (BT-Drs. 20/8861) wurde von der Tagesordnung des Bundestages am 25.04.2024, wieder abgesetzt. Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 20/11061) vorgelegt.
Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag, den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um zwölf Prozent anzuheben, das Kindergeld für 2024 entsprechend zu erhöhen und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen.
Nachdem das Bürgergeld zum 01.01.2024 um rund zwölf Prozent erhöht worden sei, sei es wichtig, nun auch ein deutliches Signal für Leistung zu setzen, heißt es zur Begründung. Arbeit müsse sich lohnen, Beschäftigung attraktiver sein als der Bezug von Sozialleistungen. Die Fraktion zeigt sich überrascht, dass das Bundesfinanzministerium den Grundfreibetrag um nur acht Prozent und den Kinderfreibetrag um knapp zehn Prozent anheben wolle, obwohl nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum die Untergrenze für das einkommensteuerliche Existenzminimum bilde und nicht unterschritten werden dürfe.
Deutscher Bundestag, PM vom 24.04.2024