24.04.2024
Steuerrisiko für Senioren: Präsident des Steuerberaterverbandes wirbt für Abzugsteuer
Um das Steuerrisiko für Rentner zu minimieren, setzt sich der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) Torsten Lüth für ein automatisches Abzugsteuer-Regime für Senioren ein.
Der demografische Wandel führe zu einer zunehmenden Zahl von Rentnern, führt der DStV aus. Parallel erfolge die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung der Rentenbezüge und der sukzessive Wegfall der Steuerbefreiung. Das habe für viele Rentenbeziehende unerwartete Auswirkungen: Das Finanzamt fordere die Abgabe von Steuererklärungen – häufig für mehrere zurückliegende Jahre. Anschließend setze es Steuernach- und Vorauszahlungen fest.
Für diejenigen, die in der Vergangenheit nur Arbeitnehmereinkünfte hatten, keine Steuererklärungen abgegeben haben und von einer kleinen Rente leben müssen, führe dies schnell zur Überforderung. Den automatischen Lohnsteuerabzug gewohnt, hätten sie kein Liquiditätspolster für Zahlungen an den Fiskus. Um Hilfe bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten zu finden, beschritten viele den Weg zur Steuerkanzlei oder gar zum Finanzamt – das erste Mal in ihrem Leben.
Um Rentnern die bürokratischen und finanziellen Herausforderungen zu nehmen, wirbt Lüth seit Jahren für ein automatisches Abzugsteuer-Regime für Senioren. Das System sollte sich an dem Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern orientieren. Analog zur Lohnsteuer könnte ein solches Konzept laut Lüth insbesondere folgende Bestandteile umfassen:
Ermittlung, Einbehalt und Abführung der Rentenabzugsteuer an das Finanzamt durch den Rententräger + elektronische Übermittlung der "Rentensteuer"-Daten an die Finanzverwaltung
Zur Verfügungstellung von Steuerabzugsmerkmalen, die dem Rententräger nicht, aber gegebenenfalls dem Finanzamt vorliegen, in einem angepassten ELStAM-Verfahren
Grundsätzliche Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung – Ausnahmen gemäß § 46 Einkommensteuergesetz analog
Möglichkeit zur freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung, etwa zur Geltendmachung von Krankheitskosten
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 23.04.2024