22.04.2024
Letzter Wille: Ist nicht immer eindeutig
Im Streit um das Erbe hatte das Landgericht (LG) Lübeck den Willen der Verstorbenen zu ermitteln. Das Ergebnis: Eines der Kinder wurde enterbt.
Eine Familie war zerstritten. Die Mutter setzte handschriftlich ein Schreiben mit dem Betreff "Pflichtteilsentzug" für eines ihrer Kinder auf. Jahre später verfasste die Mutter maschinell ein Schreiben, wonach im Fall ihres Todes ein Kind ihr Grundstück und Vermögen erhalten und ein anderes Kind vom Erbe ausgeschlossen sein soll. Nachdem die Mutter verstorben war, entbrannte zwischen den Kindern ein Streit um das Erbe.
Das LG Lübeck stellt zunächst klar, dass jeder durch ein Testament festlegen kann, wer nach seinem Tod erben soll und wer nicht. Das Testament müsse von Hand geschrieben sein, eine Unterschrift unter einem gedruckten Text reiche nicht aus. Das Gericht müsse ermitteln, was die verstorbene Person regeln wollte. Wurden keine Erben benannt, greife die gesetzliche Erbfolge. Danach erben Kinder zu gleichen Teilen. Sie könnten zwar enterbt werden, hätten dann aber einen Anspruch auf einen Mindestanteil, den so genannten Pflichtteil.
Für den zugrunde liegenden Fall hat das LG Lübeck entschieden, dass es ein gültiges Testament gibt, in dem ein Kind enterbt wurde. Dabei hat das Gericht die Schreiben der Mutter sowie die Umstände vor und nach deren Erstellung berücksichtigt. Das maschinell geschriebene Dokument sei kein gültiges Testament, könne aber zur Interpretation des handschriftlichen Schreibens herangezogen werden. Daraus ergebe sich, dass die Mutter das Kind enterben wollte. Das lasse sich sowohl durch die familiären Umstände als auch frühere dahingehende Äußerungen der Mutter bestätigen.
Landgericht Lübeck, Urteil vom 13.12.2023, 6 O 206/22, nicht rechtskräftig