17.04.2024
Grundsteuer: Mustereinspruch für Baden-Württemberg
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Baden-Württemberg stellt in Sachen Grundsteuer auf seinen Internetseiten einen Mustereinspruch für Baden-Württemberg zur Verfügung.
Im Zuge der Grundsteuerreform erhielten immer mehr Eigentümer in Baden-Württemberg ihre Bescheide. Doch die Unsicherheit sei weiterhin groß: Stimmen der zugeschickte Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid? Und weshalb ist es wichtig, wegen einer möglichen Verfassungswidrigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes Einspruch einzulegen?
Ganz entscheidend dabei sei, den Bescheid umgehend zu überprüfen, betont der BdSt. Denn die Frist für einen möglichen Einspruch betrage nur einen Monat nach Eingang des Bescheids beim Empfänger.
Alles Wichtige rund um den Einspruch zum Grundsteuerwert stelle der BdSt Baden-Württemberg in seinem Info-Service für Baden-Württemberg zur Verfügung (https://www.steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/LV_Baden-W%C3%BCrttemberg/infos_zum_einspruch_04_2024.pdf). Neben einem Mustereinspruch seien dort auch ausführliche Informationen zum aktuellen Stand der vom BdSt unterstützten Musterverfahren gegen die Landesgrundsteuer Baden-Württemberg zu finden.
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V., PM vom 15.04.2024