15.04.2024
Mitteilungsverordnung: Anwendungsschreiben bezüglich Entschädigungen von Zeugen ergänzt
Zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 09.06.2023 und vom 26.09.2023 enthalten in ihrer Anlage 1 jeweils bundeseinheitlich abgestimmte Ausnahmen von der Mitteilungspflicht.
Wie das BMF jetzt mitteilt, wird diese Anlage um Zahlungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Entschädigung von Zeugen nach § 19 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes ergänzt.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 12.04.2024, V D 1 - S 0229/20/10001 :037 IV D 1 - S 0229/22/10002 :004