11.04.2024
Geförderte Riester-Verträge in der Auszahlungsphase: Finanzministerium stellt erstmals statistische Auswertungen zur Verfügung
Erstmalig in diesem Jahr stellt das Bundesfinanzministerium (BMF) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase, die so genannte Riester-Auszahlungsstatistik, auf seiner Internetseite zur Verfügung.
In der Statistik werden laut BMF die Ergebnisse der statistischen Auswertungen von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase dargestellt. Die Statistik soll fortan jährlich erstellt und auf der Internetseite des BMF veröffentlicht werden.
Seit 2002 werden private Beiträge zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge während der Ansparphase durch die Gewährung von Zulagen und eine gegebenenfalls darüberhinausgehende Entlastungswirkung durch den Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert (Riester-Förderung). Die Ergebnisse der statistischen Auswertung hierzu können der "Statistik zur Riester-Förderung" entnommen werden.
Aus diesen geförderten Riester-Verträgen werden bei Vorliegen der individuell vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen Leistungen, so zum Beispiel Alters- oder Erwerbsminderungsrenten oder auch Hinterbliebenenleistungen, gewährt.
In der Statistik werden die jeweiligen Werte für Personen mit geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgewiesen. Zeitreihen, die die Entwicklung der Personen und des Auszahlungsvolumens für die Leistungsjahre ab 2020 wiedergeben (Tabelle 8 und 9), ergänzen die Tabellen. Diese stellen die unterschiedlichen Auszahlungsformen für die jeweilige Personengruppe in der Auszahlungsphase dar.
Die dargestellten Ergebnisse basieren laut BMF auf Werten zum Auswertungsstichtag 15.05.2023. Das Leistungsjahr 2022 stehe dabei im Fokus. Daten für die Leistungsjahre 2020 und 2021 ergänzten die Statistik.
Bundesfinanzministerium, PM vom 10.04.2024ll