11.04.2024
Einfuhrumsatzsteuer: Flughafenverband fordert Reformierung
Am 11.04.2024 kommen die Finanzminister von Bund und Ländern zusammen. Auf der Tagesordnung steht das Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer. Der Flughafenverband ADV ist Mitglied eines breiten Bündnisses von Verbänden, die von der Politik fordern, den Standortnachteil beim Steuererhebungsverfahren für Importgüter abzubauen.
Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: "Das deutsche System zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist ein Bürokratiemonster, welches Importe aus Drittstaaten teurer und komplizierter macht. Es schadet der Wertschöpfung des Logistikstandortes Deutschland. Potenzielles Wirtschaftswachstum wird durch den deutschen Sonderweg der Einfuhrumsatzsteuer eingebremst. Der Wirtschafts- und Luftfrachtstandort Deutschland ist für Neuansiedlungen zunehmend unattraktiv, weil die Unternehmen zunächst vom Zoll zur Kasse gebeten werden und erst viel später eine Anrechnung bei der Umsatzsteuervoranmeldung bei den Finanzämtern der Länder erfolgt. Das kostet Liquidität und Zeit."
Eine entscheidende Wende bringe auch nicht die Einführung der so genannten Fristenlösung, die wesentlich komplizierter sei als das in allen EU-Nachbarstaaten existierende Modell, nach dem die Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer direkt bei der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt.
Eine Angleichung des deutschen Erhebungsverfahrens an den europäischen Standard sei dringend erforderlich und beinhalte gleich drei Vorteile: Die Finanzverwaltung werde entlastet, ohne dass dem Staat Einnahmen verloren gehen, der Bürokratieabbau komme voran und der Wirtschaftsstandort Deutschland werde im innereuropäischen Wettbewerb gestärkt.
Nach der 6. EU-Umsatzsteuer-Richtlinie vom 17.05.1977 könnten Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) dahingehend gewähren, dass die EUSt nicht zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet werden kann. Hiervon machten zum Beispiel die Niederlande, Belgien und Polen Gebrauch, während diese Erleichterungen in Deutschland nicht gewährt würden.
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. – Der Flughafenverband, PM vom 10.04.2024