10.04.2024
Umzug: Seit 1. März 2024 gelten neue Kostenpauschalen
Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten eines beruflichen Umzugs. Damit der administrative Aufwand für Steuerzahlende und Finanzbeamte reduziert wird, gibt es Umzugskostenpauschalen. Diese wurden zum 01.03.2024 leicht erhöht. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Höhere Kosten könnten dennoch geltend gemacht werden. Allerdings seien dafür Nachweise erforderlich, ergänzt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Aber wann ist ein Umzug berufsbedingt? Klar berufsbedingt sind laut Lohnsteuerhilfe der erste Job eines Berufsanfängers, ein freiwilliger Jobwechsel für die Karriereleiter oder die geforderte Versetzung vom Arbeitgeber. Auch die Begründung oder Beendigung eines doppelten Haushalts am Arbeitsort erkenne das Finanzamt an. Ein beruflich bedingter Umzug könne auch in ein und derselben Stadt getätigt werden. Voraussetzung sei, dass durch den neuen Arbeitsweg insgesamt mehr als eine Stunde Fahrtzeit täglich gewonnen wird.
Bestimmte Umzugskosten könnten auch als Werbungskosten geltend gemacht werden, so die Lohnsteuerhilfe weiter. Das gelte für die Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen oder Treffen mit Vermietern und Maklern. Sie könnten mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer steuerlich abgerechnet werden. Auch die Maklergebühren für Mietwohnungen fielen unter die Werbungskosten. Eine große finanzielle Belastung verursache meist das beauftragte Umzugsunternehmen.
Alternativ könnten die Kosten für ein gemietetes Transportfahrzeug steuerlich geltend gemacht werden. Weiterhin könnten doppelte Mietzahlungen anerkannt werden: Bis zu sechs Monate für die alte Wohnung aufgrund von Kündigungsfristen und bis zu drei Monate für die neue Wohnung, wenn sie noch nicht sofort genutzt werden kann. Diese Ausgaben fielen nicht unter die Umzugskostenpauschalen, sondern könnten anhand von Rechnungen als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Fallen die Kinder umzugsbedingt in ihren schulischen Leistungen zurück, könnten die Nachhilfekosten ab dem 01.03.2024 bis zu einer Höhe von 1.286 Euro ebenfalls geltend gemacht werden. Für die großen Ausgaben seien Einzelnachweise notwendig.
Daneben gebe es viele kleinere Aufwendungen, die durch den Umzug ausgelöst werden, erläutert die Lohnsteuerhilfe den Sinn von Umzugspauschalen. So sei es üblich, dass Umzugshelfern eine Verpflegung zur Verfügung gestellt wird und sie ein Trinkgeld erhalten. Dafür seien keine Rechnungen und Nachweise nötig. Die Umzugskostenpauschalen sollten diese kleineren Ausgaben abdecken.
So müsse man sich bei der Gemeinde gebührenpflichtig ummelden, einen neuen Telefon- und Internetanschluss legen lassen, bei der Post einen Nachsendeauftrag erteilen und gegebenenfalls einen neuen Personalausweis oder ein neues Kfz-Schild fürs Auto beantragen. Der fachmännische Anschluss von Elektrogeräten, Herd und Öfen sowie das Anbringen von Deckenleuchten seien in den Pauschalen inkludiert. Auch die Beschaffung von Vorhangstangen, Rollos oder die Kürzung von Vorhängen seien hier verortet. Weiterhin zählten Schönheitsreparaturen oder Renovierungskosten in der alten Wohnung, wie das Weißeln durch einen Maler dazu.
Übersteigen die getätigten Kosten nachweislich den Pauschbetrag, dürften die Ausgaben in ihrer tatsächlichen Höhe anstatt der Pauschale in Anspruch genommen werden. Beim Einrichten oder Auflassen eines doppelten Haushalts müssten die tatsächlichen Kosten immer nachgewiesen werden, betont die Lohnsteuerhilfe. Die Umzugskostenpauschalen kämen in diesen Fällen nicht zum Einsatz.
Für Berufsanfänger, die von zu Hause in die erste eigene Bleibe ausziehen, gilt laut Lohnsteuerhilfe eine eigene Pauschale. Sie sei von 177 Euro auf 193 Euro erhöht worden. Bestand vor dem Umzug schon eigener Hausstand, gölten folgende Pauschalen: Steuerlich Berechtigte könnten für sich selbst statt 886 Euro nun 964 Euro in die Steuererklärung eintragen. Für jedes weitere Mitglied im Haushalt kämen statt 590 jetzt 643 Euro dazu. Für eine vierköpfige Familie sei insgesamt eine Pauschale in Höhe von 2.893 Euro einzutragen.
Steuerlicher Stichtag für die neuen Pauschalen und die maximalen Nachhilfekosten sei der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Fällt er auf den 01.03.2024, gölten die höheren Pauschalen, die das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben am 28.12.2023 veröffentlicht habe. Für die Monate davor gölten die niedrigeren Werte gemäß dem Schreiben des BMF vom 21.07.2021, so die Lohnsteuerhilfe abschließend.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 09.04.2024