10.04.2024
Verbandsklage gegen Vodafone: OLG Hamm ist zuständig
Der Verbraucherverband Bundeszentrale (vzbv) hat wegen Preiserhöhungen von Festnetz-Verträgen eine Verbandsklage gegen Vodafone erhoben. Da er neben zwei in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen der Vodafone Gruppe gleichzeitig auch ein in Bayern ansässiges Unternehmen verklagt, wurde zunächst ein Verfahren auf gerichtliche Bestimmung einer einheitlichen Zuständigkeit durchgeführt. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat sich nun für insgesamt örtlich zuständig erklärt. Die förmliche Zustellung der Klage ist laut Gericht inzwischen erfolgt, sodass das Verfahren im Klageregister eingetragen werden kann.
Im Rahmen der kürzlich neu eingeführten Abhilfeklage möchte der Verband eine Rückzahlung von Aufschlägen für Festnetzanschlüsse an die betroffenen Verbraucher erreichen. Gleichzeitig soll das Gericht im Wege einer Musterfeststellungsklage feststellen, dass die angegriffenen Preiserhöhungen unwirksam sind.
Betroffene Verbraucher können sich laut OLG an dem Verbandsklageverfahren nicht direkt beteiligen. Zur Teilnahme müssten sie sich beim Bundesjustizamt in das Klageregister eintragen. Weitere Informationen dazu fänden sich auf der Informationsseite des Amtes im Internet (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Verbandsklagen_node.html). Das vorliegende Verfahren werde in Kürze in das Klageregister eingetragen.
Oberlandesgericht Hamm, PM vom 08.04.2024