09.04.2024
Freizone Cuxhaven: Aufhebung geplant
Das Bundesfinanzministerium informiert über ein Gesetzesvorhaben, mit den die Freizone Cuxhaven aufgehoben werden soll.
Das wirtschaftliche Bedürfnis zur Aufrechterhaltung der Freizone stehe in keinem sinnvollen Verhältnis zum administrativen und personellen Aufwand der Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung, heißt es in dem Referentenentwurf. Dies ergebe sich insbesondere daraus, dass sich im Rahmen von Änderungen des europäischen Zollrechts die Regelungen zu Formalitäten in Freizonen denen in anderen Seehäfen, die keinen Freizonenstatus besitzen, angeglichen hätten.
Der Gesetzentwurf sieht auch Anpassungen weiterer Gesetze im Zollbereich vor, die in verschiedener Hinsicht der Überarbeitung bedürften, so das BMF.
Insbesondere würden die Rechtsgrundlagen im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und im Truppenzollgesetz (TrZollG) für die bußgeldrechtliche Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen zollrechtliche Vorschriften angepasst. Ferner erfolgten redaktionelle Anpassungen der Abgabenordnung, des ZollVG und des TrZollG an den Unionszollkodex und die Aktualisierung von Verweisen.
Bundesfinanzministerium, PM vom 05.04.2024