05.04.2024
"Combat 18 Deutschland": Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer
Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen vier Deutsche erhoben, die sie für Anführer einer rechtsextremistischen Gruppe hält.
Sie wirft den vier Männern vor, gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen zu haben, indem sie als Anführer den organisatorischen Zusammenhalt der seit 2020 verbotenen Vereinigung "Combat 18 Deutschland" aufrechterhielten.
Hierbei handele es sich um eine rechtsextremistische Vereinigung und einen Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung "Combat 18", die in Deutschland wegen ihrer Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung verboten worden sei.
Dennoch hätten die Angeschuldigten die Vereinigung fortgeführt. Dabei sei ihnen eine zentrale Rolle zugekommen. So habe die Gruppierung konspirative Treffen ausgerichtet, bei denen Aufnahmeverfahren für so genannte Supporter durchgeführt worden seien. Es seien zudem für die Vereinigung Rechtsrockkonzerte veranstaltet und Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu "Combat 18 Deutschland" vertrieben worden. Auch habe man für eine Vernetzung mit anderen rechtsgerichteten Vereinigungen gesorgt.
Generalbundesanwalt, PM vom 04.04.2024