02.04.2024
Neue Grundsteuer: Mustereinspruch für Baden-Württemberg
Im Zuge der Grundsteuerreform erhalten immer mehr Eigentümer in Baden-Württemberg ihre Bescheide. Wer unsicher ist, ob der zugeschickte Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid stimmt, sollte umgehend Einspruch einlegen, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt) Baden-Württemberg.
So werde der Bescheid umgehend überprüft. Die Frist für einen möglichen Einspruch betrage nur einen Monat nach Eingang des Bescheids beim Empfänger. Der BdSt Baden-Württemberg stelle auf seinen Seiten einen Mustereinspruch zur Verfügung.
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, PM vom 22.03.2024